Drehzahlschwankungen

  • Zitat

    Vielleicht sollte man den ganzen Thread in das Thema Garantiefälle verschieben, da gehört es doch eigentlich hin, kann ich das selber erledigen?


    Stimmt.
    Mach ich doch glatt. ;)

  • Hallo,
    nun ist mein (Neu-)Wagen wieder in der Werkstatt, dafür kauft der Kunde ja einen Neuwagen.
    Bis Donnerstag soll er dann wohl fertig werden.


    Nachdem ich ein bisschen gesucht habe, vielleicht hätte ich es vor dem Kauf machen sollen, habe ich
    "chevrolet technical service bulletins" gefunden, z. B. hier: 2012 Chevrolet Orlando Power Train Service Bulletin 331389
    Wenn ich es richtig verstehe, dann ist der Fehler dort seit März 2012 bekannt und dies nicht nur beim Orlando (seit 01/2012),
    siehe hier.
    Interessant, dass es solche Seiten in den USA gibt.
    Da stellt sich mir doch die Frage, wurde mir wider besseres Wissen ein fehlerhaftes Produkt verkauft?


    Richtig ärgerlich wird es, wenn man bei Schwacke mal ermittelt welchen Verkaufswert das Fahrzeug heute noch hat ( LTZ+ 2.0D AT = 16.800€)!!!


    Ich hoffe nur, dass das neue(?) Getriebe deutlich haltbarer sein wird,


    Gruß


    ps.: Dieser Thread ist ja nun richtigerweise in der Abteilung Garantiefälle gelandet, müssten hierher nicht noch deutlich mehr Beiträge wandern? Oder macht das einen schlechten Eindruck?

  • und hoffentlich das Ende....


    Hallo,
    nun ist er wieder da, mit einem neuen(?)/ anderen(?) Automatik-Getriebe.
    Ich hoffe das Beste!
    Am Wochenende geht es auf die Autobahn.


    Vielleicht noch folgender Hinweis, ich denke auch andere (Neu-) Wagenkäufer haben u. U. das gleiche Problem. In meinem Ärger über die schlechte Qualität des Produkts Chevrolet Orlando habe ich mich informiert welche Ansprüche ich auf Wandlung / Rückabwicklung des Kaufvertrages gegenüber dem Verkäufer habe.
    Dabei fiel mir nun siedend heiß auf: Das Autohaus B. in der großen Stadt D. im Westen der Republik hat mir einen Wagen mit 6 Kilometer Laufleistung auf dem Tacho als Gebrauchtwagen verkauft!
    Nun weiß ich welche unguten Auswirkungen dies haben kann, die gesetzliche Frist zur Wandlung / Rückabwicklung des Kaufvertrages bei einem Gebrauchtwagen beträgt nur ein Jahr, bei einem Neuwagen zwei Jahre!! Aber hier gibt es durchaus Urteile, die im Zweifelsfall helfen können:



    Aufpassen: Beim Erwerb von Neufahrzeugen vom Händler mit sog.
    Tageszulassungen: Händler schließen bei der Veräußerung der Fahrzeuge mit einer
    Tageszulassung häufig Garantie und Gewährleistungsansprüche aus, was
    grundsätzlich als zulässig und üblich angesehen wird (z. B. LG Gießen, NJW-RR 92,
    186).
    Dagegen hat das Landgericht Augsburg (DAR 98, 476) entschieden, daß der
    Gewährleistungsausschluß des Händlers unwirksam ist, wenn die Veräußerung eines
    Neufahrzeuges mit Tageszulassung allein den Sinn und Zweck hat, dem Verkäufer die
    Möglichkeit einzuräumen, unterhalb des Listenpreises dem Käufer einen Rabatt zu
    gewähren, ohne mit den Bestimmungen des Rabattgesetzes in Konflikt zu geraten

    (Quelle, siehe hier )


    Vielleicht hilft es ja.
    Sollte bei mir der nächste Garantiefall in Kürze eintreten werde ich mich darauf berufen,


    Gruß aus Hamburg