• Hallo Leute,


    mal ne Frage bezüglich Garantie.


    Die jährliche Inspektion mache ich beim Chevy-Händler der bei mir allerdings 35 km entfernt ist.


    Falls anderweitige Reparaturen auftreten sollten, kann ich die auch bei einer freien Werkstatt oder beim Opel-Händler (GM) als Garantiefall abwickeln ?


    Wer hat da Erfahrungen?


    Danke und Gruß,


    Roadstone

  • Moin Roadstone,


    grundsätzlich gilt ja, das die Garantie nur gegeben werden kann,
    wenn derjenige, der sie Dir gibt auch Dein Fahrzeug "verpfuschen" darf.


    Mein Händler sitzt 300km entfernt, ich gehe also hier in Hamburg zu
    einem anderen Chevrolet Vertragshändler.


    Die Garantie kommt von Chevrolet. Chevrolet hat erstmal nichts mit
    Opel zu tun, ausser, daß die Mutterfirma gleich ist.


    Du kannst auch nicht den Stabmixer, den Du bei PENNY gekauft hast bei
    REWE Supermarkt zurück geben, oder bei REWE Supermarkt einen
    Garantieanspruch geltend machen. Gehören zwar beide zur gleichen
    Konzernmutter, aber das spielt keine Rolle.


    Mal ganz ehrlich, 35km sind ja auch nicht die Welt, da würde ich mich
    auf keine Experimente einlassen.


    Bei den freien Werkstätten gibt es verschiedene Urteile, so und so....
    ATU wirbt zum Beipiel damit, daß es keinen Verlust der Herstellergarantie gibt,
    wie das dann im einzelnen abläuft, wenn ein Garantiefall auftritt....keine Ahnung.


    ATU wirbt hiermit:


    Freie Werkstattwahl für Autofahrer
    Schon gewusst? Seit 2002 dürfen Fahrzeughersteller nicht mehr verlangen, dass das Auto
    in einer Vertragswerkstatt und unter Verwendung von Ersatzteilen der eigenen Marke
    gewartet oder repariert wird. Inspektionen und Wartungsarbeiten können in der Werkstatt
    des Vertrauens in Auftrag gegeben werden, ohne dass Garantie und Gewährleistung verloren
    gehen.
    Eine gute Anlaufadresse sind Autofahrer-Fachmärkte mit Meisterwerkstatt. Die markenübergreifend
    und damit bestens geschulten Mitarbeiter, so wie die Verwendung von Ersatzteilen in Originalteil-Qualität
    überzeugen hier ebenso wie der Einsatz modernster Technik. Werkstätten wie Auto-Teile-Unger, die nicht
    an Marken gebunden sind, gewährleisten zudem fachgerechte Reparatur- und Wartungsarbeiten gemäß
    der gesetzlichen Bestimmungen. Der Stempel, der die ordnungsgemäße Wartung oder Inspektion im Serviceheft
    dokumentiert, hat keinerlei rechtlichen Nachteil gegenüber dem Stempel einer Vertragswerkstatt.


    Ich hoffe, das war hilfreich...


    Gruß
    Jan

  • Hmm hat das auch was mit den Originalteilen zu tun? Original Chevy Teile sind ja oftmals nur im Ersatzlager von Chevy Werkstätten - oder liegt ich da falsch ?
    Grüße

  • Da sprechen wir nun von 2 verschiedenen Dingen, Ursprung war hier die Fahrzeuggarantie,
    Du meinst nun wahrscheinlich die Garantie auf die Ersatzteile.


    Natürlich kannst Du baugleiche Ersatzteile mit gleichen technischen Spezifikationen benutzen,
    hier greift dann allerdings die Garantie des Bauteile-Herstellers.


    Wenn Du nun einen Garantiefall am Auto hat, könnte Chevrolet das auf die "baugleichen" Fremdteile
    schieben, dann wirds erstmal kompliziert.


    Original-Chevy-Teile zu bekommen ist aber nun auch nicht das Problem.


    Gruß
    Jan