Hallo zusammen,
ich denke gerade über die Anhängekupplung nach:
gibt es von der erlaubten Anhängelast einen Unterschied zwischen der staren oder der abnehmbaren Anhägekupplung? bzw. gibt es eine Einschränkung oder Beschränkung?
Bei der B-Klasse meines Vaters ist die Last beschränkt bei der abnehmbaren, da man etwas an der Hinterradachse umbauen müsste für die volle im Fahrzeug eingetragen maximale Last; der Unterschied ist deutlich - sprich er hat eine Beschränkung auf 400 kg gebremste Anhängelast statt der 1300kg im [lexicon='COC'][/lexicon].
Gruß Pugsley