Nun ist es so weit , will diesen Orlando nicht mehr haben !

  • War Gestern in der Werkstatt da mein Auto auf der Autobahn extrem Vibriert hat und ich dacht ich fahre gerade aus in die Leitplanke .( Nachts 1.30 Uhr Stuttgart - Chemnitz)
    So : Ergebnis = Antrieb zerstört !!!!!
    Nachdem nun der Motor und das Steuergerät und das Fahrwerk und der DPF getauscht bzw instand gesetzt wurden habe ich nun die Schnauze Voll !
    Das Auto Stande schon über 10 Wochen in der WS !
    Das alles in 20000 Kilometern, mir Reicht es jetzt echt !
    Achja es wurde auch noch festgestellt das der Motor verölt ist doch keiner weiß woher .Aussage WS bestimmt eine Dichtung !
    Habe meinen Orlando seit 10.03 und habe schon früh die Freude daran Verloren !

  • Hallo Caosathome,


    ich habe meinen Orlando auch bereits seit April 2011 und bin seitdem 18000 KM gefahren. Von meinen Schwierigkeiten mit dem DPF habe ich hier schon berichtet. Ich kann Deine Entmutigung nachvollziehen. Allerdings ist es auch so, dass gerade das erste Modelljahr das Jahr der Tests durch den Kunden ist. Die Zeiten sind vorbei, dass ein (einigermaßen) ausgereiftes Auto auf den Markt kommt. Da bilden Mercedes, BMW & Co auch keine Ausnahme. Bei meinem Vater stand bereits mehrere Male der 7er BMW (Wert über 70000 Euro!) einfach nur so da und nichts ging mehr. Auch sein 7er war schon öfter in der Werkstatt als in Benutzung! Gleiches ist einem Kollegen mit dem ersten Modelljahr des VW Touran ergangen!


    Das gute ist doch, dass du Garantie hast. Der Händler muss nachbessern. Klar sind die vielen Werkstattbesuche nervig. Du musst sie aber erdulden, damit du dem Händler die Chance zur Nachbesserung gibst! Hebe alles gut auf und gehe notfalls zu einem Rechtsanwalt, um Deine Rechte durchzusetzen. Lass´ Dich nicht entmutigen und lass´ Dir durch das Auto die Stimmung nicht kaputtmachen. Das wirkt sich immer auch auf Dein Umfeld aus. Bleib optimistisch und gelassen - es gibt immer Schlimmeres!


    Gruß,


    AzzA

  • Danke für die Ermutigenden Worte !
    Es gibt aber ein Problem ! Ich bin Selbstständig ( Messebau ) und brauche das Auto um Geld zu verdienen !
    Das Auto muss einfach Funktionieren denn meinen Kunden ist es echt Egal ob ich ne Panne oder irgendwas habe wenn ich einen Stand nicht Fertig bekomme wegen so einer "Scheiße " kann ich dicht machen. Da laufen Summen auf die man sich echt kaum vorstellen Mag .

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde an Deiner Stelle den Wagen wandeln und mich nach einem anderen Fahrzeug umsehen.
    Beim Orlando dürfte dies aktuell durch die Lieferzeiten schwierig werden.


    Sprich die Möglichkeit des Wandels mit Deinem Händler durch und nimm parallel eine Rechtsberatung in Anspruch.
    Solche groben Probleme dürfen einfach nicht auftreten, egal aus welchem Modelljahr der Wagen ist.


    Bitte berichte doch was genau defekt ist und wie es weitergeht.

  • Ich würde an Deiner Stelle den Wagen wandeln und mich nach einem anderen Fahrzeug umsehen.
    Beim Orlando dürfte dies aktuell durch die Lieferzeiten schwierig werden.


    Sprich die Möglichkeit des Wandels mit Deinem Händler durch und nimm parallel eine Rechtsberatung in Anspruch.
    Solche groben Probleme dürfen einfach nicht auftreten, egal aus welchem Modelljahr der Wagen ist.


    Bitte berichte doch was genau defekt ist und wie es weitergeht.


    Genau so und nicht anders würde ich diese Situation auch in Angriff nehmen alles andere hat nach so vielen Problemen die du ja bereits im Vorfeld hattest keinen Sinn.


    Gib den Orlando zurück lass dich Rechtlich beraten und ENDE.


    Lieber jetzt wie du dir nochmals Wochen lang den Kopf zerbrechen musst.


    Tut mir sehr leid das du solchen Ärger hast...ich selber würde wahrscheinlich nicht mehr schlafen können.


    Alles Gute und das alles schnell und ohne Viel Ärger abgehandelt wird (Käufer/Händler/Hersteller)



    Micha :)

  • Habe mich schon nach einem Captiva umgeschaut . Das was mir da angst macht ist das ich einen nehmen müsste der 2007/2008 baujahr ist und da ja keine Werksgarantie mehr drauf ist .


    Lass es bei den Kilometern die du ja zurücklegst würde ich keinen von 2007/2008 nehmen (bald 4 Jahre alt)


    Micha

  • Das gute ist doch, dass du Garantie hast. Der Händler muss nachbessern. Klar sind die vielen Werkstattbesuche nervig. Du musst sie aber erdulden, damit du dem Händler die Chance zur Nachbesserung gibst!


    @ AzzA:


    Du verwechselst Gewährleistung mit Garantie!


    Bei der Gewährleistung muss der Verkäufer nachbessern, und der Käufer hat quasi
    die Pflicht, dies zu erdulden. Bei der Garantie bestimmt der Garantiegeber - in der
    Regel also der Hersteller - die Regeln, wie bei einem Defekt zu verfahren ist.

  • das ist nicht ganz richtig.


    Garantie bedeutet: Egal was wann oder wie kaputt geht, der Hersteller hat es zu reparieren bzw. nachzubessern.


    Gewährleistung bedeutet: Der Käufer ist in der Nachweispflicht dass der Fehler schon ab Werk vorhanden war.



    jedenfalls ist so mein Kenntnisstand


    Frank

  • @ Frank:


    Zitat

    Garantie bedeutet: Egal was wann oder wie kaputt geht, der Hersteller hat es zu reparieren bzw. nachzubessern.


    Ja und nein. Zwar bedeutet Garantie in den meisten Fällen genau das, was Du schreibst,
    doch gilt das natürlich nicht grundsätzlich! Denn was Bestandteil einer Garantie ist und
    unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden kann, bestimmt einzig
    und allein der Garantiegeber. Na ja, und der kann da natürlich Beschränkungen einbauen,
    was er in der Regel übrigens auch tut (z. B. werden Verschleißteile oft aus der Garantie
    ausgenommen...), oder er kann die Garantie an bestimmte Bedingungen knüpfen, was er
    in der Regel ebenfalls tut (z. B. dass die Fahrzeuggarantie nur dann gilt, wenn die fälligen
    Wartungen nur in Vertragswerkstätten durchgeführt wurden...).


    Die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung sind dagegen allgemeingültig.

  • ja Okay, logischerweise gibt es beim PKW den Ausschluß der Verschleißteile (wie z.B. Reifen ect. pp.) Das man die Wartungsintervalle einhalten muß, verteht sich ja auch von selbst.


    Gruß


    Frank


    PS: Wenn caosathome die Karre wegschmeißt, dann soll er sagen wo hin. Vielleicht kann ich noch was abbauen. :whistling:

  • Frank[/quote]

    ja Okay, logischerweise gibt es beim PKW den Ausschluß der Verschleißteile (wie z.B. Reifen ect. pp.) Das man die Wartungsintervalle einhalten muß, verteht sich ja auch von selbst.


    Für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen kann der Garantiegeber (Fahrzeughersteller)
    nicht nur verlangen, dass man die Wartungsintervalle einhalten muss sondern auch, dass man
    sie nur in Vertragsstätten durchführen lässt.


    Bei der Gewährleistung ist das ggf. was anderes...

  • Gefühlt Recht haben und dann auch bekommen sind zwei paar Schuhe.


    Von daher sollten Hobby Rechtsberater hier nichts schreiben, höchstens die Empfehlung aussprechen eine Verkehrs-Rechtschutz abzuschließen und den Anwalt in solch einem Fall zu konsultieren.
    Was ich hiermit tue


    Bei Caosathome ist das nämlich so ein Fall, bei dem durch die Selbständigkeit erst einige Umstände geklärt werden müssten.


    Garantie bei B2B ist was anderes als bei B2C.


  • Garantieleistungen und die Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme sind in
    den Garantiebedingungen des Garantiegebers in der Regel eindeutig benannt.
    Und dass es einen Unterschied zwischen Garantieleistungen und Rechten aus der
    Sachmängelhaftung (=Gewährleistung) gibt, dürfte erstens unstrittig sein und
    hat mit einer "Hobby Rechtsberatung" deshalb meines Erachtens auch nur wenig
    zu tun...


    Im Übrigen:
    Was sind "B2B" und "B2C"?

  • @ wingforce:


    Zitat

    B2B = Business-to-Business Geschäfte zwischen Geschäftsleuten
    B2C = Business-to-Consumer Geschäfte zwischen einem Händler und Endkunden der die Umsatzsteuer nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.


    Ich hatte es mir schon fast gedacht... :S


    Was ich nun aber nicht verstehe, ist Deine Feststellung:


    Zitat

    Garantie bei B2B ist was anderes als bei B2C.


    Wieso sollte da - grundsätzlich - ein Unterschied bestehen? Wenn ein
    solcher Unterschied bestehen sollte, so wird sich dieser in den jeweiligen
    Garantiebedingungen wiederfinden. Er besteht aber doch nicht per sé.


    Anders ist es bei der Sachmängelhaftung:
    Da gibt es durchaus - gesetzlich fundierte - Unterschiede...

  • Hallo Zusammen,


    wie einige ja sicher hier gelesen haben, habe ich meinen Orlando ja auch gewandelt.
    Dieses habe ich mit Hilfe meines Rechtsanwaltes erfolgreich durchgesetzt.
    Es war dabei auch nebensächlich das ich selbstständig bin.
    Bei der Rückabwicklung bekommt man dann den komplett bezahlten Betrag laut Kaufvertrag abzüglich der gefahrenen Kilometer ausgezahlt.


    Nach mener gemachten Erfahrung kann ich nur raten einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen um die Sache durchzuziehen.


    Viele Grüße,
    Carsten :)