Beginn der Garantiezeit??

  • Hey Leute!


    Habe meinen Orli im Mai 2012 gekauft - wegen privater Probleme konnte ich den Wagen bis jetzt nicht anmelden.
    Voraussichtlich im Jänner 2013 ist es dann so weit.


    Meine Frage an euch:


    Ab wann beginnt die Garantie zu "laufen"? Ab Kaufdatum (Kaufvertrag) oder ab Anmeldedatum??


    Danke!


    ps: Kurz vor Weihnachten habe ich nämlich einen Anruf meines Autohändlers bekommen, dass sie angeblich eine Liste!!! von Chevrolet zugesandt bekommen haben und ihnen aufgefallen ist, dass mein Auto noch nicht angemeldet ist!!!!! Für den Chevrolet Orlando hätte man nur eine gewisse Zeit zum anmelden!!! Und es wäre ganz dringend den Wagen anzumelden (Zeit hätte ich nur mehr ein paar Tage). Auf meine Antwort hin, dass es mir jetzt noch nicht möglich ist das Auto anzumelden, hat er gemeint: "Es könnte Schwierigkeiten geben, er muss sich erst darum kümmern und eine Ausnahmeregelung beschaffen und er melde sich wieder"!!! Eigenartigerweise habe ich nichts mehr von ihm gehört!! War das ganze nur ein Schmäh wegen der Garantie oder stimmt das wirklich??

  • So etwas seltsames habe ich noch nicht gehört. Die Garantie bei uns beginnt mit dem Tag der Erstzulassung auf den Erstbesitzer. Wenn es ein Vorführer vom Autohaus war, solltest du dich nach dem Tag der Erstzulassung erkundigen.
    Auch das mit einem bestimmten Zeitraum, in dem der Wagen zugelassen sein muß habe ich noch nicht gehört. Aber gut, vielleicht läuft das bei euch Zulassungstechnisch ganz anders wie bei uns. Das weiß ich nicht. Bei uns kannste du dir unter normalen Umständen
    auch über mehrere Monate Zeit lassen. Aber die meisten Wagen werden nach dem Verkauf direkt vom Autohaus zugelassen, weil es der Kunde König ist. Natürlich kann man die Zulassung bei uns auch später selbst vornehmen.
    Ich nehme mal an, das wenn der Wagen von Chevrolet ausgeliefert wurde, die eigentlich nicht mehr viel mit dem Wagen zu tun haben. Die kriegen ihr Geld nach einer gewissen Standzeit beim Autohaus sowieso. Weiterhin vermute ich mal, das es hier um Provisionstechnische Dinge geht.


    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vielleicht wurde der Wagen mit Gewerberabatt verkauft?! Wenn ich das bei unserem Verkäufer richtig verstanden habe bekommt das Autohaus den Gewerberabatt von Chevrolet erst vergütet, wenn das Auto auf den Gewerbebetrieb zugelassen ist.


    Gruß


    Gunther

  • Naja, ich kann das von Chevrolet schon verstehen. Hier geht es ja um Grundsätzliches. Stellt euch mal vor (auch wenn Abwägung) jemand kauft einen neuen Wagen und lässt ihn erstmal 10 Jahre unangemeldet im Garten verschimmeln. Dann meldet er ihn nach 10Jahren an und möchte Garantie! Hmmmmm.,....

  • Danke für eure schnellen Antworten :-))


    Denke auch jetzt, dass es mehr um provisionstechnische Dinge geht und natürlich sicherlich auch um die Garantie.


    Die wollten wahrscheinlich meinen Autoverkauf noch in dieses Jahr hineinnehmen, darum der plötzliche Anruf im Dezember und die Frist von nur ein paar Tagen!!!


    Finde es aber trotzdem unverschämt von meinem Autoverkäufer so eine Aktion zu starten. Wäre er bei der Wahrheit geblieben und hätte er gesagt was Sache ist, wäre er in Zunkuft auch mit meinem Orli zum Service besucht worden. Das Vertrauen ist natürlich dahin. Ich werde aber bei nächster Gelegenheit mal vorbeifahren und ihn in einem netten Gespräch darauf ansprechen.


    lg

  • Hallo Postfox:


    Ich denke, Du hast den Orlando schon gekauft? Wieso sollte das Autohaus also darum bemüht sein,
    den Kauf noch irgendwo hineinzunehmen, oder was für eine Provision sollte man dort noch kassieren
    können?


    Eine Herstellergarantie läuft übrigens in der Regel ab Datum der Übergabeinspektion, üblicherweise
    ist das unmittelbar vor der Auslieferung (an den Kunden oder bei Importfahrzeugen an den
    importierenden Händler). Aus diesem Grund ist es bei Importfahrzeugen ja auch so wichtig, dass sich
    der Stempel von eben dieser Übergabeinspektion im Scheckheft befindet.


    Chevrolet nimmt dazu wie folgt Stellung:
    "Die Chevrolet Garantie beginnt ab dem Tag der Auslieferung bzw. ab dem Tag der Erstzulassung; je
    nachdem was zuerst eintritt."


    Habe ich übrigens nach weniger als 30 Sekunden Googlen gefunden... ;)

  • Um das "Rätselraten" mal zu beenden: Hersteller gewähren ihren Händlern Rabatte und Provisionen für verkaufte Fahrzeuge. Diese sind in der Revision, zumindest in allen mir bekannten Fällen, durch Zulassungsdokumente zu belegen (ich führe diese Revisionen für verschiedenste Marken - bisher aber NICHT für Chevrolet - als Dienstleister durch!). DENN: Die Hersteller bzw. Importeure möchten es eben vermeiden, dass sie einen Verkauf sponsorn/unterstützen, in dem sie einen großen Rabatt gewähren (die Rabatte, die man beim Händler bekommt, trägt in vielen Fällen nicht der Händler allein, sondern der Hersteller beteiligt sich; Stichwort "Verkaufsförderung") und dieser Wagen dann nicht auf die Straße kommt, sondern beispielsweise in ein Drittland exportiert und dort als "Import-Fahrzeug" angeboten wird o.ä.
    Ich unterstelle, dass dem Händler etwaige Garantiedinge relativ egal sind. Zumal Chevrolet in diesen Fällen offenbar auf die Auslieferung exakt für diese Fälle als Ersatztermin für die nicht erfolgte Zulassung einsetzt (siehe Woledos Link!). Hier wird es vermutlich viel mehr um Boni und Provisionen bzw. den Nachweis der ordentlichen Zulassung nach Rabattierung gehen. Noch mal: Hier zählt im Verhältnis Autohaus zu Hersteller in allen mir bekannten Fällen ausschließlich die Kopie der Zulassungspapiere. Denn ein Kaufvertrag o.ä. bedeutet nunmal nicht, dass das Fahrzeug wirklich auf die Straße kommt (wie wir an diesem Beispiel hier sehen!). Sprich: Der Händler muss seine Papiere zusammen kriegen, damit seine Dokumentation wasserdicht wird und er keine Probleme bei der nächsten Prüfung bekommt. Denn das hieße unter normalen Umständen: Auflagen für gewährten Rabatt wurden nicht ordnungsgemäß erfüllt, also Rückzahlung vom Händler an den Hersteller/Importeur.
    In der leicht entschärften Variante fehlt dem Händler einfach nur noch eine Zulassung bis zum nächsten Schritt im Jahresbonus.


    Ob man das alles nun als schlimm oder unverschämt ist muss jeder selbst entscheiden. Klar, der Käufer kann entscheiden wann er SEIN Fahrzeug zulassen will (es sei denn, er unterschreibt einen anders lautenden Vertrag). Aber für den Händler kann dieses atypische Käuferverhalten unter den oben genannten Gesichtspunkten richtig teuer werden. Da hätte man vielleicht einfach mal offen reden sollen, statt so eine Story gegenüber dem Käufer raus zu hauen...


    Alle Infos hier entsprechen meinem allgemeinen, über viele Hersteller/Importeure verteilt beruflich gesammelten Kenntnisstand. Sollte da irgendwas auf eine bestimmte Marke nicht zutreffen, kann ich das u.U. nicht wissen und daher für nichts garantieren, da ich dann diese expliziten Fälle einfach nicht kenne.