Ganz einfach, der von dir Beschenkte könnte behaupten, dass beim Fleyer unter den Scheibenwischer stecken dieser beschädigt wurde. Leider gab es solche Sachen schon. Ich weiß aus Erfahrung wovon ich hier schreibe.
Gruß Mario
!!!NUR DER HSV!!!
So, ein letztes Statement dazu, denn es ist erstens offtopic und zweitens die Sache nicht wert, dass man darüber streitet:
Selbst wenn nachher jemand behauptet, der Scheibenwischer sei vom Dahinter-Stecken eines Flyers beschädigt worden,
so liegt auch dann eine srafrechtlich relevante Sachbeschädigung regelmäßig nicht vor! Von einer solchen könnte man
reden, wenn das Anliegen des "Flyer-Ansteckers" nicht das gewesen wäre, eben den in Rede stehenden Flyer anzustecken
sondern stattdessen den Scheibenwischer zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder gar zu zerstören.
Genau dies ist aber regelmäßig nicht der Fall. Entsprechend liegt, selbst wenn im absurden und für mich übrigens kaum
vorstellbaren Fall, dass durch das Anbringen eines Flyers tatsächlich ein Schaden am Scheibenwischer enstanden sein sollte,
selbstverständlich dennoch keine Straftat vor, sondern - wenn überhaupt - lediglich ein Schaden, der zivilrechtliche
Ansprüche generiert. Mehr aber auch nicht.
So, Schluss jetzt! Mehr werde ich dazu nicht schreiben!